Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit der Kunde bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung sind jederzeit auf der Website unter www.aussenposten.de/agb im Internet abrufbar.
  2. Entgegenstehende, von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Führen wir in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Kunden die uns obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennen wir damit auch solche Bedingungen des Kunden nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
  3. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Information

  1. Die Darstellung des Angebotes auf der Website ist nur eine Einladung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Sie enthalten nur eine generelle Darstellung möglicher Leistungsinhalte und sind für Verträge nicht verbindlich.
  2. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus unserem Angebot. Hier finden sich die einzelnen Leistungen aufgeführt, gegebenenfalls auch durch Verweis auf ein Lastenheft. Nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
  3. Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.

§ 3 Vertragsinhalt, Leistungen

  1. Wir erstellen die Vertragsleistungen für den Kunden kompatibel zu den jeweils aktuellen Versionen der sechs wesentlichen Browser: Chrome, Firefox, Safari, Microsoft Edge, Opera. Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Darstellungen in den verschiedenen Browsern und Systemen ist eine genaue Übereinstimmung der Darstellung und Funktionstüchtigkeit nur mit unvertretbarem Aufwand zu gewährleisten. Soweit sich daraus keine wesentliche Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der Website ergibt, ergibt sich aus solchen Abweichungen kein Mangel. Sofern der Kunde eine Optimierung wünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden.
  2. Bei älteren und zukünftigen Browser-Versionen sowie zukünftigen Content-Management-, Plugin- oder sonstigen verwendeten Software-Versionen von Drittanbietern kann die einwandfreie Funktionsfähigkeit nicht garantiert werden. Ist eine Optimierung für diese Versionen gewünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden.
  3. Soweit für das Projekt Beistellungen durch Open-Source Software, dritte Programme oder sonstige Leistungen Dritter (andere Programmierer, Grafiker etc.) erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten mit allen erforderlichen Rechten (einschließlich eines eventuellen Bearbeitungsrechts) in einer für das Projekt geeigneten Quantität und Qualität beizustellen. Das gleiche gilt für die vom Kunden bereit zu stellende Hardware.
  4. Kosten für dritte Software-Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden.
  5. Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Hardware, Provider, externer Software- oder Plugin-Anbieter etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
  6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Inhalte, die von Dritten stammen (insbesondere Programme, Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Kunde solche Materialien bei, muss der Kunde selbst sicher stellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche unsererseits wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
  7. Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, -Zurückbehaltung

  1. Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
  2. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Wir sind weiter berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Kunden ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen.
  3. Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots oder Rahmenvertrages, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten (in dieser Geltungsreihenfolge). Die Abrechnung nach Stundensätzen erfolgt je angefangene halbe Stunde. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
  5. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Kunden wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus dem selben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind wir wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden befugt.

§ 5 Leistungszeit

  1. Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für uns bleibt vorbehalten.

    Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die Auftragnehmerin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat oder fällt schon vorher das Interesse des Kunden an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Gefährdung der Leistung, Insolvenz

  1. Wird nach Abschluss des Vertrages für uns erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern, bis die entsprechende Gegenleistung von dem Kunden bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet ist.
  2. Wir sind berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.
  3. Ist der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, sind wir ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.
  4. Kündigen wir oder treten wir nach Absatz 2 oder 3 zurück, können wir von dem Kunden Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung

  1. Der Kunde stellt sicher, dass wir für die Dauer des Projektes zu üblichen Arbeitszeiten einen Ansprechpartner für alle projektrelevanten Fragen haben, der die Vollmacht hat, Zusatzleistungen im Rahmen des Projektes kostenpflichtig mit Wirkung für den Kunden zu beauftragen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche erforderlichen Informationen und Daten (z. B. Hard- und Softwareumgebung mit allen erforderlichen Parametern) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  3. Sind Hardware, Software, Daten, Schnittstellen und sonstige Beistellungen nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden, sind wir berechtigt, mit der Leistung nach § 4 Abs. 1 nicht zu beginnen oder behelfsmäßig zu arbeiten. Das nachträgliche Anpassen an die verspätet gelieferten Beistellungen zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Hard- und Software sowie sonstige Beistellungen in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit der Auftragnehmerin erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Hardware-, Server- und Software-Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen für das Projekt mit den zu verwendenden Softwareumgebungen entspricht.
  6. Sofern der Kunde uns körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Programme oder Medien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Kunde verpflichtet, die Auftragnehmerin auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Auftragnehmerin für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.
  8. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die Leistung für den Kunden als Referenz benennen.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

§ 8 Verzug des Kunden, Annahmeverzug, Rücktritt

  1. Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. Wir können den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass wir projektbezogen arbeiten und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnehmen. Kommt der Kunde mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, sind wir berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten von uns eintritt.
  3. Sollte eine durch den Kunden verursachte Verzögerung bei der Realisierung des Auftrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen von uns zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zur Einarbeitung auf Seiten von uns nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten.
  4. Kommt der Kunde auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere aus § 7 nicht nach, können wir von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen von uns.
  5. Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was wir an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen haben. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch uns kann ein anderweitiger Erwerb möglicherweise nicht kurzfristig realisiert werden. Alternativ steht uns ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt.

§ 9 Projekt, Abnahme

  1. Das Projekt wird in Projektphasen hergestellt. Nach jeder Projektphase wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert werden, nach Abnahme durch den Kunden beginnt die nächste Projektphase.
  2. Wir werden jedes (Teil-)Gewerk dem Kunden liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Woche auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Kunde keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Kunde mit dieser Verpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Kunden entsprechend.
  4. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht zeitgerecht, werden wir den Kunden nochmals eine Frist zur Abnahme setzen. Wir weisen darauf hin, es einer Abnahme gleich steht und die Vergütung fällig wird, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist die Abnahme erklärt oder ohne Angabe von Mängeln verweigert. Diesen Hinweis werden wir auch noch mal bei der Fristsetzung erteilen.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde an unserer Leistung das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. Für Teilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte bei uns, wir sind nicht verpflichtet, Entwürfe, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.
  2. Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen. Insofern stellen wir abweichend von der im Projektauftrag oder in den AGB geregelten Rechteeinräumung nur die Voraussetzungen dafür her, dass der Kunde die Nutzungsrechte im Umfang der jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenzbedingungen vom Urheber/Entwickler der Open-Source-Komponente erwerben kann. Eine Einräumung von Nutzungsrechten von uns an den Kunden findet in diesem Fall nicht statt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Weitergabe – auch innerhalb eines Konzerns – von Open-Source-Komponenten die Pflicht auslöst, die Lizenzbedingungen der jeweils einschlägigen Open-Source-Komponente einzuhalten. Dies kann die Mitlieferung von Lizenztexten, Copyright- und Änderungsvermerken sowie ggf. auch die Bereitstellung von Sourcecodes beinhalten, sofern die Lizenzbedingungen der betroffenen Open-Source-Komponente dies vorsehen.
  3. Der Kunde wird uns als Urheber nennen und den Urheberhinweis soweit möglich mit einem Link zu unserer Webseite versehen.

§ 11 Mängelrechte, Verjährung

  1. Werden durch den Kunden Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung der Auftragnehmerin, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  2. Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern der von uns für die Leistungserbringung verwendeten Software, sind für uns nicht verbindlich.
  3. Soweit der Kunde Kaufmann ist, verjähren die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder wir haben den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.

§ 12 Vertragsunterlagen, Pfandrecht

  1. An Skizzen, Programmteilen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind nicht Gegenstand des Vertrages, der Kunde kann sie nicht herausverlangen.
  2. Für die Ansprüche von uns gegen den Kunden aus diesem Vertrag stellt der Kunde ein vertragliches Pfandrecht an den von dem Kunden an uns zur Bearbeitung gegebenen Software und sonstigen urheber- und immaterialgüterrechtlich geschützten Gegenständen und Rechten. Dieses vertragliche Pfandrecht sichert auch unsere sonstigen Forderungen gegen den Kunden, die nicht direkt aus dem Auftrag stammen, ab.
  3. Der Kunde ist verpflichtet uns seine jeweils aktuelle Anschrift zu übermitteln, soweit und so lange das Pfandrecht besteht. Ansonsten kann der Kunde keine Rechte daraus herleiten, wenn wir die Sache oder das Recht für den Fall des – berechtigten – Pfandverkaufes veräußert und die Pfandverkaufsandrohung nur an die letzte, uns bekannte Anschrift, gesendet hat, sofern eine neue Anschrift für uns nicht durch Einwohnermeldeauskunft ohne weiteres ermittelbar war.

§ 13 Mediation

  1. Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
  2. Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
  3. Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationsitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
  4. Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 14 Datenschutz, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung

  1. Als die nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Stelle weisen wir darauf hin, dass die Erhebung, die Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die Löschung und die Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden (soweit personenbezogene Daten überhaupt anfallen) immer auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur vertraglichen Abwicklung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.

    Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. Subunternehmen. In den Fällen der Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum. Der Kunde kann unentgeltlich Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Weiter kann der Kunde jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder ihre Löschung. Der Kunde kann auch die Übertragung seiner Daten in maschinenlesbarer Form an Dritte verlangen. Der Kunde hat ferner das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos zu widerrufen, etwa durch eine E-Mail an die Auftragnehmerin. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu der Person des Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung der betreffenden personenbezogenen Daten. Weiter hat der Kunde das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

    Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.
  2. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu- dsgvo-fuer-verbraucher/.
  3. Die Vertragssprache ist deutsch.
  4. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
  5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Stand: 25.07.2022